Netzanschluss
Inkrafttreten der Niederdruck-Anschlussverordnung zum 08.11.2006
Anpassung der Ergänzenden Bedingungen
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruck-Anschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten.
Mit gleichem Datum ist die bisher gültige Verordnung über Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten. Die neue Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Oberhessengas Netz GmbH nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederdrucknetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung zu stellen hat.
Sie ist Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Anschluss an das Netz der allgemeinen Versorgung und die Anschlussnutzung. Sie gilt für alle neuen sowie alle bestehenden Anschlussnutzungs- sowie Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb bereits angeschlossener Grundstücke begründet worden oder begründet werden. Soweit Netzanschlussverträge vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passt die Oberhessengas Netz GmbH diese vorbehaltlich § 29 Abs. 3 NDAV an die Vorschriften
der neuen Verordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes an.
Mit Wirkung zum 01.04.2009 wurden darüber hinaus die "Ergänzende Bedingungen der Oberhessengas Netz
GmbH zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)" sowie das dazugehörige Preisblatt geändert.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ( Niederdruckanschlussverordnung - NDAV ) vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist"
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